Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe
Zwischen
Der verbindlich über meine Hebamio-Seite, online angemeldeten Frau und Klientin
und der Hebamme
Susanne Kaina, Kehnmoorweg 3, 27777 Ganderkesee, Tel.: 04223 3807700
Praxis: Lahusenstraße 9 , 27749 Delmenhorst, Tel.: 017628045009
skaina@web.de , www.delkato.de
IK:450347428
Steuernummer: 57/121/06074
wird hiermit ein Behandlungsvertrag geschlossen.
Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Dieser Umfasst unter anderen folgenden Leistungen:
-Kurs: Geburtsvorbereitung für Paare 12-14 Stunden, an 7- 8 Abenden. Partnerkosten sind privat zu entrichten, da keine Kassenleistung. Der Kurs kann nur im komplett gebucht werden. ( Zur Zeit kein Kursprogram)
-Beratung : in der Praxis, oder telefonisch. In der Schwangerschaft bis zu 12x möglich.
(Maximal je 15 Minuten) In den 12 Wochen nach der Geburt bis zu 8x möglich.
-Vorgespräch nach Terminvereinbarung: 1.Gespräch zur Datenerhebung und Anamneseerhebung
( Maximal je 45 Minuten) 2.Gespräch zu Fragen der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
-Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen nach Terminvereinbarung in der Praxis
-Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden nach Terminvereinbarung in der Praxis
-Wochenbettbetreuung nach Terminvereinbarung: innerhalb der ersten 10 Lebenstage bis zu täglich 2x
(ab Besuch 2. maximal je 45 Minuten) Nach dem 10. Lebenstag bis 13.Lebenswoche bis zu 16 Kontakte*.
- Still-und Ernährungsberatung nach Terminvereinbarung: Nach der 12.Lebenswoche bis zu 8 Kontakte*.
-Kurs: Rückbildungsgymnastik, 8-10 Stunden an 7-8 Abenden. Der Kurs ist Kassenleistung wenn er innerhalb der ersten 9 Monate nach der Geburt absolviert wurde. Der Kurs kann nur komplett gebucht werden. (Zur Zeit kein Kursprogram).
*Kontakte= Hausbesuche, Praxistermine, persönliche telefonische Beratung, in Ausnahmen E-Mail.
Das Betreuungskonzept der Hebamme gibt vor:
Schwangerenbetreuung in der Praxis nach Bedarf der Klientin.
Auf Wunsch der Klientin:
Mutterschaftsvorsorge nach erstellten Versorgungsplan in der Hebammenpraxis
Bei Absprache zur
"Aufsuchende Wochenbettbetreuung:"
In den ersten 14 Lebenstagen des Neugeborenen findet die Hebammenhilfe in der Privatwohnung der Klientin statt. Ab dem 15. Lebenstag in den Praxisräumen der Hebamme.
Die Betreuungsintervalle richten sich nach dem Bedarf der Klientin und den Möglichkeiten der Hebamme.
Bei Absprache zur
"Nichtaufsuchende Wochenbettbetreuung in der Hebammenpraxis:"
Die Betreuungsintervalle richten sich nach dem Bedarf der Klientin und den Möglichkeiten der Hebamme.
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung:
-Wahlleistung:
Erweiterte Betreuung: Zeitlich erweiterte Kontakte, Mehrkontakte.
Einweisung in die Babypflege, Produktberatung und Handling vor der Geburt.
Bereitschaftszeit vor Ambulanter (oder Haus-) Geburt.
Haftung:
Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche, oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden. Sie haftet nicht für die Leistungen einer hinzugezogenen, weiteren Hebamme. In diesen Fällen entsteht jeweils ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für grob fahrlässiges Verhalten der Klientin oder deren Familie.
Unabhängig vom Eintreten einer etwaigen Krankenversicherung haftet die Klientin persönlich für die Kosten der notwendigen, oder von ihr gewünschten Hebammenhilfe, sowie der verwendeten, beziehungsweise zur weiteren Verwendung überlassenen Materialien.
Datenschutz:
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung ärztlicher Hilfe, oder zusätzlicher Hebammenhilfe stellt die Hebamme der weiter-oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter-oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Einverständnis der Klientin wird zuvor deutlich eingeholt.
Eine Ausnahme bildet der Handlungsbedarf in einem dringenden Notfall!
Im allgemeinen Umgang zwischen Klientin und Hebamme sind Personen des Vertrauens einbezogen und sind namentlich genannt.
Diese genannte Person ist ausdrücklich, bis auf Wiederruf, in diesen geschützten Kreis einbezogen.
Abrechnungsrelevante Daten:
Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen über das Abrechnungszentrum
AZH-Abrechnungszentrale für Hebammen an die Krankenkasse/die Privat-Versicherte übermittelt.
Mit der Onlineanmeldung wird dieser Vertrag gültig und es wird wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für die oben genannten Zwecke gegeben.
Kosten und Abrechnung
Die Kosten für die Leistungen der Hebamme werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt über ein Abrechnungszentrum mit der Krankenkassen abgerechnet.
Bei privatversicherten Frauen werden die Leistungen entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes direkt der Klientin in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattung durch die Versicherung und/ oder Beihilfe.
Die Klientin ist darüber informiert, dass die Hebamme den Abrechnungsservice der AZH nutzt.
Die Klientin quittiert per Unterschrift jede Leistung der Hebamme auf dem personalisierten Quittierbogen bei allen Praxisbesuchen, Hausbesuchen und Praxisbesuchen zu Kursstunden.
Wahlleistungen:
Im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V ist Art, Häufigkeit und Umfang der Leistungen durch die Hebamme geregelt. Wenn die Leistungen der Hebamme diesen Rahmen übersteigen, erklärt sich die Klientin als Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Das Gleiche gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, die nicht von der Krankenkasse der Klientin übernommen werden. Die Hebamme ist verpflichtet, vor Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen darüber zu informieren und erstellt hierfür eine Privatrechnung.
Eine Auflistung über Wahlleistungen und deren Kosten wird der Klientin auf Wunsch übergeben.
Die Klientin meldet sich in der Schwangerschaft nach Bedarf um Betreuung zu erhalten.
Nach der Geburt meldet sich die Wöchnerin innerhalb von 24 Stunden um die Hebamme zu informieren.
In der Vereinbarung zur Aufsuchenden Wochenbettbetreuung beginnen die Besuche im Regelfall am ersten Tag nach Klinikentlassung. Bei unterlassener Meldung der Geburt an die Hebamme kann die Hebamme keine zeitnahe Aufnahme der Betreuung garantiern.
Das Vorhaben der Ambulanten Geburt (Klinikaufenthalt maximal 24 Stunden nach der Geburt) erfordert vorab ein Informationsgespräch und eine klare Absprache.
In der Vereinbarung zur NICHTAUFSUCHENDEN Wochenbettbetreuung meldet sich die Klientin so früh wie möglich und bekommt Termine für die Praxisbesuche, so zeitnah, wie es der Hebamme im Rahmen ihrer sonstigen Verpflichtungen möglich ist.
Erreichbarkeit:
Die Hebamme bietet die Dienstleistungen werktags in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr an.
Außerhalb der Dienstzeit wird die Klientin/ und das Neugeborene zusätzlich betreut, wenn eine gesundheitliche Störung in der Schwangerschaft/Wochenbett dies erforderlich macht und innerhalb der ersten 6 Tage des Wochenbettes. Ebenso, wenn der Klinik- Dienstplan der Hebamme die zeitlichen Möglichkeiten einschränkt.
Die Hebamme kann wegen ihrer Tätigkeit in der Kreißsaal Geburtshilfe /Schichtdienst keine festen Sprechzeiten und Telefonzeiten einrichten.
Die Klientin meldet sich telefonisch unter 04223 3807700, oder 0176 280 450 09 bei der Hebamme. Ist diese nicht direkt erreichbar, besteht jederzeit die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen oder eine SMS zu schreiben. E-Mail Kontakt unter
skaina@web.de (Rückmeldungen können hier deutlich später erfolgen, als über Telefon)
Der Kontakt über What’sApp oder ähnliche Anbieter ist von der Hebamme nicht erwünscht.
Die Hebamme beantwortet den Anruf spätestens am folgenden Werktag.
Nur in dringlichen medizinischen Fragen kann die Klientin, im Zeitraum der ersten 14 Tage nach der Geburt, einen direkten Rückruf außerhalb der Dienstzeiten erwarten. In der Regel wird der Anrufbeantworter werktags zwischen 22:00 und 08:00 Uhr und an Wochenenden/Feiertags zwischen 18:00 und 10:00 Uhr NICHT abgehört!
An jedem Samstag in jeder Woche hat die Hebamme Dienstfrei. Keine Behandlung , keine Beratung möglich.
NOTFALL
Im dringenden NOTFALL wartet die Klientin nicht auf einen Rückruf, sondern sucht die nächste Frauenklinik/Kinderklinik auf. IN LEBENSBEDROHLICHEN SITUATIONEN wählt Sie 112 !!!
Vertretung:
Im Vertretungsfall (Urlaub/Fortbildung) übernimmt, nur auf Wunsch der Klientin, eine weitere Hebamme die Betreuung eigenverantwortlich. Die Klientin wird über die Abwesenheit frühzeitig informiert.
Im plötzlichen Krankheitsfall bemüht sich die Hebamme um eine Kollegin, kann dies jedoch nicht garantieren.
Sollte keine Vertretung zur Verfügung stehen, wendet sich die Klientin gegebenenfalls selbstständig an eine andere Hebamme, oder an ihre Frauenarztpraxis und, oder Kinderarztpraxis.
In akuter Not wählt sie 112 !
Termine:
Betreuung in der Schwangerschaft findet nach Bedarf statt.
In den ersten 6 Lebenstagen erfolgt tägliche Hebammenhilfe im Wochenbett ab ersten Tag nach Klinikentlassung, ausser Samstags.
Ab 7. Lebenstag richten sich die Kontakte nach dem aktuellen Bedarf von Mutter und Kind.
Die Ankunftszeit der Hebamme ist nur eine ungefähre Angabe im Zeitfenster von 2 Stunden.
Wenn die Hebamme den verabredeten Haus/Praxisbesuch nicht einhalten kann, informiert die Hebamme die Klientin spätestens am Tag des verabredeten Besuches bis 08:00 Uhr, unter Umständen auch noch kurzfristig und bietet einen zeitnahen Ersatztermin an. Die Klientin verpflichtet sich ihrerseits
einen Termin sobald wie möglich, spätestens aber bis 08:00 Uhr des verabredeten Tages telefonisch abzusagen, wenn sie den Termin nicht wahrnehmen wird.
Ist der Termin nicht wie vereinbart abgesagt worden, wird die Hebamme der Klientin das angefallene Wegegeld und die Kosten für einen Dienstausfall anteilig, in Höhe von 10,00 € privat in Rechnung stellen.
Sollte die Klientin aus einer plötzlichen Notsituation heraus den Vereinbarten Termin nicht einhalten können, gilt auch der Versuch die Hebamme zu informieren (Nachricht auf dem Anrufbeantworter) als ausreichend. Der Klientin entstehen in diesem Fall keine Privatkosten.
Salvatorische Klausel:
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist davon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden ersetzt durch solche, die der unwirksamen am nächsten kommen.
Susanne Kaina
13.11.2023
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.